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Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen regeln

Mängel am Neuwagen? Probleme beim Widerruf von Darlehensverträgen? Oder ein von ihrem minderjährigen Kind verursachter Sachschaden? In all diesen – und vielen weiteren Situationen hilft Ihnen die Kanzlei Schleifenbaum & Adler dabei, eine Lösung zu finden. Unser Team verfügt nämlich über eine umfassende Beratungskompetenz in sämtlichen Fragen des allgemeinen Zivilrechts.

Grundsätzlich stehen in diesem Bereich die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen oder zwischen Privatpersonen und Unternehmen im Mittelpunkt. Diese werden größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Tätig werden unsere Spezialisten unter anderem bei Angelegenheiten des Kauf- und Werkrechts, die nicht schon in die Spezialgebiete des Bau- und Architektenrechts oder des Handelsrechts fallen. Auch Fragen zum allgemeinen Dienstvertrags- und Auftragsrecht, zu Tauschverträgen, Schenkungen sowie Darlehens-, Makler- und Geschäftsbesorgungsverträgen ordnen wir dem allgemeinen Zivilrecht zu.

In der Regel geht es um die Geltendmachung und Durchsetzung oder um die Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Leistungsstörungen. Dazu zählen insbesondere Schadensersatz- und sonstige Ansprüche wegen der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung bestimmter Pflichten. Neben der Vertretung vor den ordentlichen Gerichten nehmen wir Ihre Rechte bei Bedarf auch in Schiedsgerichtsverfahren wahr.

Ihre Ansprechpartner

Eckhard Schormann
0271 23270-57
eckhard.schormann@schleifenbaum-adler.de
Arnim Osterod
0271 23270-16
arnim.osterod@schleifenbaum-adler.de
Kerst van der Zwaag
0271 23270-56
kerst.vanderzwaag@schleifenbaum-adler.de
Nicole Daub
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Helena Weinbrenner
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