Sonderrechte für Kaufleute im Mittelpunkt
Die Sozietät Schleifenbaum & Adler unterstützt Geschäftsleute dabei, in diesen handlungsrechtlichen Angelegenheiten den Überblick zu behalten. Schließlich ist die Kanzlei schon seit mehreren Jahrzehnten auf das Handelsrecht spezialisiert. Aus diesem Grund können wir unsere Mandanten in allen wichtigen Bereichen dieses Rechtsgebietes umfassend betreuen. Unsere Experten beraten beim Handelskauf oder erstellen und prüfen Verkaufsbedingungen sowie Vertriebs- und Handelsvertreterverträge. Auch bei Fragen zum Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB stehen Ihnen unsere Spezialisten kompetent zur Seite.
Außerdem sind Fragen des Firmenrechts, des Rechts der Handelsvertreter und Handelsmakler sowie Aufgabenstellungen im Zusammenhang mit Handlungsvollmachten Teil unseres handelsrechtlichen Tätigkeitsfeldes. Dazu zählen wir auch die Klärung von Fragestellungen aus dem Insolvenzrecht: Unsere Spezialisten übernehmen beispielsweise die Verteidigung gegen Insolvenzanfechtungen und kümmern sich um die Anmeldung von Forderungen oder um die Geltendmachung von Eigentumsvorbehalt. Auch bei Finanzierungsgeschäften stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
In grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten können wir dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich der internationalen Handelsbeziehungen ebenfalls helfen. Sind ausschließlich ausländische Rechtsordnungen betroffen, stehen in unserem Anwaltsnetzwerk Consulegis stets kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.