Nachlassangelegenheiten regeln und Erbschaftsansprüche durchsetzen
Im Bereich des Erbrechts decken wir zwei Aufgabengebiete ab: Zum einen unterstützen wir Sie dabei, Ihre eigenen Nachlassangelegenheiten zu Lebzeiten zu regeln, um Familienstreitigkeiten nach Ihrem Tod zu verhindern. Schließlich sind wir auf die gestaltende Beratung spezialisiert und zeigen unseren Mandanten, wie sie Erbeinsetzungen oder Vermögensübertragungen klug gestalten. Ein Schwerpunkt liegt hier auf der Übertragung von Unternehmen an die nächste Generation und auf damit verbundenen erbschaftsteuerlichen Fragestellungen. Unsere Experten beraten aber auch bei der Erstellung von Testamenten, von Erbverträgen und bei der Durchführung der vorweggenommenen Erbfolge. Hier arbeiten wir eng mit den Notaren zusammen, soweit eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung notwendig oder zweckmäßig ist. Über einen breiten Erfahrungsschatz verfügen unsere Spezialisten ebenfalls im Bereich der Übernahme und Abwicklung von Testamentsvollstreckungen sowie bei der Gründung einer Stiftung.
Zum anderen stehen wir Mandanten zur Seite, wenn es zu Auseinandersetzungen um das Erbe nach dem Ableben eines anderen kommt. Zu unserem Leistungsspektrum zählen beispielsweise die Durchsetzung des Erbrechts oder von Ansprüchen auf die Herausgabe von Vermächtnissen. Wurden Sie nicht als Erbe bedacht, obwohl ein naher Angehöriger verstorben ist, machen wir für Sie Pflichtteilsansprüche mit allen Nebenansprüchen geltend. Mit unserem breiten Erfahrungsschatz auf dem Gebiet des Erbrechts setzen wir alles daran, dass Sie das Ihnen rechtmäßig zustehende Erbe, Vermächtnis oder zumindest Ihren Pflichtteil erhalten.