Harmonie im Haus bewahren
Beraten und betreut werden im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sowohl Gewerbetreibende als auch private Mandanten. Zum einen sind wir vertragsgestaltend tätig und unterstützen die Parteien bei der Erstellung von Mietverträgen, zum anderen vertreten wir unsere Mandanten in allen strittigen Auseinandersetzungen, die das Mietrecht betreffen. Zum Leistungsspektrum gehören außerdem das Durchsetzen von Mietzinsansprüchen und die Räumung von Gewerberäumen und Wohnungen. Darüber hinaus beraten unsere Experten ihre Klienten bei Fragen zur Mieterhöhung sowie in allen Angelegenheiten des mietvertraglichen Kündigungsrechts.
Auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts beraten wir bei strittigen Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümern – zum Beispiel hinsichtlich Instandhaltung, Modernisierung und Instandsetzung des Gemeinschafts- und Sondereigentums. Wir unterstützen darüber hinaus auch Verwalter von Wohnungs- und Teileigentum bei deren Aufgabenerfüllung. Zudem verfügt unser Notariat im Bereich des Grundstücks- und Immobilienrechts über langjährige Erfahrungen bei der Gestaltung von Gemeinschaftsordnungen und der Aufteilung von Immobilien in Wohnungs- und Teileigentum.