Beratung und Vertretung von Bauunternehmern,
Architekten und Bauherren
Wir beraten und betreuen unsere Mandanten von der Vorbereitung, Gestaltung und dem Abschluss des Bauvertrages über die Fertigstellung der Baumaßnahme bis hin zur Durchsetzung von Zahlungs- oder Gewährleistungsansprüchen.
Dabei unterscheiden wir zwischen verschiedenen Tätigkeitsbereichen: Einer unserer Schwerpunkte liegt auf dem privaten Baurecht. In diesem Bereich sorgen wir als Berater der Bauunternehmen (General- und Nachunternehmer) für die Sicherung ihrer Werklohnansprüche sowie um die Wahrung ihrer Rechte gegenüber den jeweiligen Vertragspartnern. Für Bauherren kümmern wir uns um die Realisierung der Ansprüche auf fristgerechte Fertigstellung oder auf Beseitigung von Mängeln. Gegebenenfalls machen wir Schadensersatzansprüche geltend und setzen diese durch.
Darüber hinaus sind wir auf das Architektenrecht spezialisiert. Wie der Name vermuten lässt regelt es die Rechte und Pflichten des Architekten. Hier geht es unter anderem um die Geltendmachung oder Abwehr von Honoraransprüchen, um Haftungsfragen bei Planungsfehlern oder die Beratung zum Umgang mit Haftpflichtversicherern. Bei urheberrechtlichen Fragen arbeiten unsere Baurechtsspezialisten mit unserer Abteilung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht zusammen.
Haben Sie Fragen zum öffentlichen Baurecht, etwa zu Baugenehmigungen oder zum Planungsrecht (Bebauungspläne, Bauleitpläne etc.)? Dann finden Sie in der Kanzlei Schleifenbaum & Adler ebenfalls kompetente Unterstützung: Die richtigen Antworten liefern Ihnen unsere Spezialisten für das öffentliche Recht.