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Kompetente Vertretung vor Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten

Nichts ist beständiger als der Wandel! Diese Weisheit, die der Grieche Heraklit einst so treffend formulierte, lässt sich hervorragend auf das Steuerrecht übertragen. Schließlich verzeichnet kaum ein Rechtsgebiet derart viele und schnelle Gesetzesänderungen. Aus diesem Grund sollte man sich bei allen steuerrechtlichen Fragen stets an Experten wenden: Unsere Fachanwälte verfügen nicht nur über einen breiten Erfahrungsschatz auf dem Gebiet des Steuerrechts, sie behalten Gesetze, Paragrafen und Rechtsvorschriften dank regelmäßiger Schulungen kontinuierlich im Blick.

Wir vertreten unsere Mandanten beispielsweise in Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten. Zu unserem Leistungsspektrum zählen Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt, die Prozessführung vor dem Finanzgericht sowie die Verteidigung in Steuerstrafverfahren – sowohl bei der Selbstanzeige als auch bei der Einleitung eines Verfahrens durch die Finanzbehörde.

Zudem gibt es Schnittmengen mit anderen Rechtsgebieten: Steuerrechtliche Fragestellungen spielen nämlich oftmals auch bei der Beratung von zivil-, erb- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten oder bei Vertragsgestaltungen eine Rolle.

Laufende Steuerberatungstätigkeiten wie das Anfertigen von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen oder der Buchführung gehören übrigens nicht zu unserem Leistungsspektrum. Wir arbeiten aber intensiv mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen.

Ihre Ansprechpartner

Eckhard Schormann
0271 23270-57
eckhard.schormann@schleifenbaum-adler.de
Dr. Henrich Schleifenbaum
0271 23270-32
henrich.schleifenbaum@schleifenbaum-adler.de