Kompetente Vertretung vor Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten
Wir vertreten unsere Mandanten beispielsweise in Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten. Zu unserem Leistungsspektrum zählen Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt, die Prozessführung vor dem Finanzgericht sowie die Verteidigung in Steuerstrafverfahren – sowohl bei der Selbstanzeige als auch bei der Einleitung eines Verfahrens durch die Finanzbehörde.
Zudem gibt es Schnittmengen mit anderen Rechtsgebieten: Steuerrechtliche Fragestellungen spielen nämlich oftmals auch bei der Beratung von zivil-, erb- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten oder bei Vertragsgestaltungen eine Rolle.
Laufende Steuerberatungstätigkeiten wie das Anfertigen von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen oder der Buchführung gehören übrigens nicht zu unserem Leistungsspektrum. Wir arbeiten aber intensiv mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen.