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Unparteiische Betreuung bei Rechtsgeschäften und Vertragsangelegenheiten aller Art

Ob Unternehmensgründung, Erbvertrag oder Immobilienkauf: Wichtige Lebensentscheidungen und Rechtsgeschäfte bedürfen einer notariellen Beurkundung. Auf diese Weise werden alle beteiligten Personen vor einer rechtlichen Benachteiligung geschützt und spätere Streitigkeiten vermieden. Entgegen der weitläufigen Meinung ist die Arbeit des Notars jedoch nicht mit dem reinen Beurkundungs- oder Beglaubigungstermin getan. Im Gegenteil: Der Notar übernimmt viele weitere Aufgaben bei Vorbereitung und Abwicklung seiner Urkunden.

Dazu zählen unter anderem die neutrale juristische Beratung sowie das Entwerfen von Verträgen. Auch nach der Unterzeichnung der Urkunden sind unsere Notare für ihre Mandanten im Einsatz: Schließlich sorgen sie ebenfalls für die Abwicklung und den Vollzug der im Vertrag festgelegten Vereinbarungen. Sie kümmern sich beispielsweise um Eintragungen ins Grundbuch und überwachen Zahlungen. Soweit erforderlich und zulässig nehmen sie auch Eide ab oder verwahren treuhänderisch Geldbeträge auf einem Notaranderkonto. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten sind sie stets unparteiisch.

Schutz beim Immobilienkauf

Schwerpunktmäßig sind unsere Notare in vier Themenbereichen tätig: Zum einen werden sie hinzugezogen, wenn es um den Kauf, Verkauf oder die Belastung von Immobilien geht. Dabei informieren sie die beteiligten Personen über die dazu notwendigen Schritte, entwerfen Kaufverträge, überwachen die Eigentumsumschreibung, veranlassen die Eintragung von Grundschulden oder anderen dinglichen Sicherheiten. Letztlich beurkunden oder beglaubigen sie alle Dokumente, die für den Erwerb von Häusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken oder beim Abschluss von Bauträgerverträgen benötigt werden. Mit den Besonderheiten des Erbpachtrechts sind unsere Spezialisten ebenfalls vertraut. Für (künftige) Wohnungseigentümer bereiten wir unter anderem Teilungserklärungen vor und beglaubigen Erklärungen des Verwalters oder der Eigentümergemeinschaft.

Vermögensnachfolge individuell gestalten

Zum anderen sind Notare im Bereich „Vererben und Verschenken“ tätig und kümmern sich um die reibungslose Übertragung von Vermögenswerten. Egal, ob es um Geld, Immobilien, Wertpapierdepots oder Unternehmen geht, unsere Notare zeigen auf, wie die Vermögensnachfolge individuell gestaltet werden kann – sowohl zu Lebzeiten des Übertragenden als auch nach dessen Tod. In diesem Bereich werden zum Beispiel Testamente (wenn nötig auch Behindertentestamente oder Bedürftigentestamente) sowie Erbverträge verfasst. Für die Übertragung von Vermögen unter Lebenden erstellen wir Überlassungsverträge. Möchte sich der Übertragende bei einer solchen vorweggenommenen Erbfolge beispielsweise ein Wohnungsrecht oder Nießbrauch vorbehalten, berücksichtigen wir auch dies. Ist der Erblasser verstorben, unterstützen wir die Erben bei der Beantragung eines benötigten Erbscheins oder einer Grundbuchberichtigung.

Darüber hinaus beraten Notare im Bereich „Familie und Vorsorge“. Hier geht es vornehmlich um das Zusammenleben betreffende Regelungen. Eheleute legen beispielsweise in Eheverträgen oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung fest, was mit ihrem Vermögen im Falle einer Trennung passiert oder welche Rechte ein Partner in Bezug auf gemeinsame Kinder hat. Zudem beurkunden unsere Notare die für eine Adoption erforderlichen Unterlagen oder erstellen für Sie Vollsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Unternehmen im Fokus

Bei den Notaren der Sozietät Schleifenbaum & Adler liegt außerdem ein Schwerpunkt auf der Beratung von Unternehmen – und zwar in jeder Phase ihrer Entwicklung. Wir informieren Existenzgründer beispielsweise über die Unterschiede von Partnerschaft, OHG, KG, GmbH und AG. Der Notar bereitet außerdem die notwendigen Beschlüsse sowie Handelsregisteranmeldungen vor und beurkundet oder beglaubigt sie. Steht im Unternehmen eine Änderung im Gesellschafterbestand, ein Geschäftsführer- oder Prokuristenwechsel an, unterstützen wir Sie bei den anstehenden Schritten.

Unsere Notare entwerfen und beurkunden außerdem Vertragsdokumente, die für Verkäufe oder Übertragungen einer Beteiligung oder Verschmelzungen, Spaltungen und andere Umwandlungsvorgänge benötigt werden. Auch Beurkundungen für Hauptversammlungen einer AG, Änderungen von Gesellschaftsverträgen oder Kapitalerhöhungen gehören zum Leistungsspektrum. Wir beraten und beurkunden zudem regelmäßig in englischer Sprache oder bei Angelegenheiten mit internationalem Bezug.

Ihre Ansprechpartner

Arnim Osterod
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arnim.osterod@schleifenbaum-adler.de
Dr. Christian Schleifenbaum
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Dr. Henrich Schleifenbaum
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