Wir verhelfen Patienten zu ihrem Recht
Grundsätzlich regelt dieses Fachgebiet unter anderem die rechtliche Beziehung zwischen Arzt und Patient. Unser Schwerpunkt liegt hier im Bereich der Arzthaftung; tätig sind wir dabei auf Patientenseite. Zu unseren Aufgaben zählen in erster Linie die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Diagnose- und Behandlungsfehlern. Erforderlich ist dann zunächst eine umfassende Aufklärung des medizinischen Sachverhalts, um zu prüfen, ob der entstandene Schaden tatsächlich auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist und um die Haftung des behandelnden Arztes oder Krankenhauses zu beweisen. Unsere Spezialisten nehmen Einsicht in die Krankenunterlagen, holen medizinische Gutachten der Krankenkassen ein und übernehmen die Korrespondenz mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte. Dank unserer langjährigen Erfahrung und umfassenden haftungsrechtlichen Kenntnisse können wir unseren Mandanten ihre Möglichkeiten verlässlich aufzeigen und berechtigte Schadensersatzansprüche durchsetzen.
Darüber hinaus umfasst das Medizinrecht aber auch die Ausgestaltung vertraglicher Regelungen zwischen Ärzten, der Erstellung und Beratung bei Gemeinschaftspraxisverträgen und die Auseinandersetzung gemeinsam geführter Praxen. Auch hier sind wir gerne für Sie tätig.