Professionelle Unterstützung bei familiären Auseinandersetzungen
Schwerpunktmäßig beschäftigt sich das Ehe- und Familienrecht mit Trennungen beziehungsweise Scheidungen, mit Fragen des Unterhaltsrechts (auch des Elternunterhalts), des Zugewinnausgleichs, des Versorgungsausgleichs, des Kindschafts- und des elterlichen Sorgerechts. Vaterschaftsanfechtungen sowie Unterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes sind ebenfalls Gegenstand der Beratung und der gerichtlichen Auseinandersetzung. Mit ihrem Fachwissen können unsere Spezialisten ihre Mandanten über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und aufzeigen, welche Schritte empfehlenswert oder erforderlich sind. Ziel ist es immer, für alle Beteiligten die optimale Lösung finden.
Als vorbeugende Maßnahme setzen viele Paare heute auf einen Ehevertrag, in dem Regeln für eine eventuelle Scheidung festgelegt werden. Auch bei Fragen zu diesem oftmals komplexen Vertragswerk stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Um die Vorbereitung, Gestaltung und Beurkundung kümmern wir uns ebenfalls.