Umfassende Beratung für Gesellschafter
Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit Personengesellschaften wie Partnerschaften, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), Offenen Handelsgesellschaften (OHG) oder Kommanditgesellschaften (KG), aber auch mit Kapitalgesellschaften, zu denen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) zählen.
Schleifenbaum & Adler ist auf dieses Gebiet spezialisiert und kann Gesellschafter daher in sämtlichen Rechtsangelegenheiten kompetent unterstützen – sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis gegenüber Vertragspartnern. Unsere Experten beraten und vertreten Mandanten unter anderem in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten. Zudem stehen wir unseren Klienten bei der Gesellschaftsgründung sowie beim Eintritt in eine bestehende Gesellschaft zur Seite und erstellen oder überprüfen Gesellschaftsverträge. Auch bei gesellschaftsrechtlichen Finanzierungsfragen und Umstrukturierungsmaßnahmen, zu denen beispielsweise Gesellschaftsspaltungen, Verschmelzungen und sonstige Übertragungen von GmbH-Anteilen zählen, beraten wir Sie gerne.
Sollte eine gesellschaftsrechtliche Angelegenheit weitere Rechtgebiete betreffen, arbeiten unsere Spezialisten mit Experten anderer Fachrichtungen zusammen. Darüber hinaus ist die Kanzlei auf Mergers & Acquisitions (M&A) spezialisiert: Die M&A-Experten führen zum Beispiel die Due Diligence (DD) durch, beraten bei der Gestaltung von Verkaufsverträgen, unterstützen Mandanten bei der Abwicklung von Fusionen und kümmern sich gemeinsam mit einer langjährigen Partnerkanzlei um Fusionskontrollanmeldungen. Sowohl bei Share Deals (Verkauf der Anteile einer Gesellschaft) als auch bei Asset Deals (Verkauf einzelner Vermögensgegenstände) sind sie selbst bei grenzüberschreitenden Transaktionen kompetente Ansprechpartner. Wenn es nicht um die anwaltliche Vertretung geht, sondern Beurkundungen zur Änderung von Gesellschaftsverträgen, Kapitalerhöhungen, die Übertragung von Geschäftsanteilen, Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz und Sitzverlegungen oder Beglaubigungen von Handelsregisteranmeldungen benötigt werden, stehen gerne unsere Notare bereit. Auf diese Weise können wir unsere Mandanten bei sämtlichen Fragen umfassend betreuen.