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Mit alternativen Streitbeilegungs­methoden ohne Gerichte eine Lösung finden

Ob bei Vollzug eines Unternehmenskaufs, einer Entwicklungs- oder Vertriebskooperation oder nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung – wenn Menschen mit verschiedenen Meinungen, Überzeugungen oder Wahrnehmungen aufeinandertreffen, besteht ein gewisses Konfliktpotenzial. Schon Kleinigkeiten können Auslöser für Meinungsverschiedenheiten sein, die sich im schlimmsten Fall zu nicht beizulegenden Streitigkeiten entwickeln. Klassischerweise enden derartige Auseinandersetzungen im Gerichtssaal. Doch nicht immer ist der Weg zu den Gerichten die optimale Lösung für beide Parteien: Unter bestimmten Voraussetzungen können alternative Streitbeilegungsmethoden, auch unter der englischen Bezeichnung Alternative Dispute Resolution (ADR) bekannt, zur Bewältigung der Situation beitragen.

Zu den bekanntesten Varianten zählen das Schiedsverfahren und die Mediation. Während bei Letzterer ein Mediator versucht, eine nicht-streitige Lösung durch Konsens aller Beteiligten herbeizuführen, wird im Schiedsverfahren streitig und kontrovers nicht vor einem staatlichen Gericht verhandelt, sondern vor einem Schiedsgericht. Dessen Richter werden nicht anhand des Geschäftsvorteilungsplans des zuständigen Gerichts bestimmt, sondern über ein von den Parteien bestimmtes Verfahren: Entweder einigen sie sich selbst oder sie wenden sich an eine Schiedsorganisation wie beispielsweise die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), die Schiedsrichter benennen können. Die Schiedsrichter sind in der Regel Privatpersonen mit schiedsrichterlicher Erfahrung (etwa aufgrund ihrer anwaltlichen Tätigkeit oder weil es ehemalige Richter sind).

Doch wann ist ein Schiedsverfahren wirklich sinnvoll? Verschiedene Gründe können bei der Entscheidung für diese alternative Form der Streitbeilegung eine Rolle spielen: Streitende setzen beispielsweise auf das Urteil von Schiedsrichtern, wenn es um sehr fachspezifische Sachverhalte geht, wenn die Öffentlichkeit der Verfahren vor den staatlichen Gerichten unerwünscht ist oder wenn ausgeschlossen werden soll, dass der Fall vor zweiter oder sogar dritter Instanz weiterverhandelt wird; die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist nämlich in der Regel für alle Parteien verbindlich.

Wer Fragen zu ADR hat oder Hilfe im Bereich der Streitbeilegung benötigt, findet kompetente Unterstützung in der Sozietät Schleifenbaum & Adler. Wir erarbeiten gemeinsam mit dem Mandanten, welcher Streitbeilegungsmechanismus der richtige für den jeweiligen Fall ist und stehen ihm in der Zeit des Schiedsverfahrens sowie bei der Mediation beratend zur Seite. Details sollte man jedoch frühzeitig klären: Wurde der Vertrag mit Schieds- oder Mediationsklausel erst einmal geschlossen, lässt er sich in der Regel im Streitfall nicht mehr ändern.

Für Streitparteien, die einen ebenso unabhängigen wie fachkundigen Schiedsrichter oder Mediator benötigen, übernehmen unsere Experten Prof. Herbert Landau und Dr. Henrich Schleifenbaum diese Aufgabe.